Satzung des ASC

Satzung

des Altländer Sportclub Cranz-Estebrügge e.V. von 1927

in der Fassung vom 12. Februar 2023

§1. Name und Sitz

1.1. Name des Vereins: Altländer Sportclub Cranz-Estebrügge e.V. von 1927
Kurzbezeichnung: A S C

1.2. Gründung des Vereins: 21. Juli 1949 (Neugründung durch Namensänderung des früheren Vereins E S V)

1.3. Sitz des Vereins: Jork-Estebrügge
Die Geschäftsstelle ist jedoch nicht an diesen Ort gebunden.

1.4. Der A S C ist ordentliches Mitglied im LandesSportBund Niedersachsen e.V. und in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt eingetragen. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2. Zweck

2.1. Der Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports.

2.2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.

2.3. Der A S C vertritt die gemeinschaftlichen Interessen seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit, auf Vereinsebene, im LandesSportBund und in den Fachverbänden sowie regelt die damit zusammenhängenden Fragen zum Wohle seiner Mitglieder.

§3. Grundsätze für die Tätigkeit des ASC

3.1. Der ASC betreibt ausschließlich Amateursport.

3.2. Der A S C ist parteipolitisch neutral und unabhängig. Er vertritt den Grundsatz religiöser, politischer und weltanschaulicher Toleranz.

3.3. Der A S C mit Sitz in Jork-Estebrügge verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.

3.4. Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.5. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln der Körperschaft.

3.6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4. Mitgliedschaft

4.1. Der A S C besteht aus mindestens 7 Mitgliedern.

4.2. Die Mitglieder unterscheiden sich in:

a) aktive Mitglieder

b) passive Mitglieder

c) Ehrenmitglieder

d) Mitglieder mit ermäßigtem Beitrag aufgrund Teilnahme an einer Spielgemeinschaft. Hauptmitgliedschaft in einem Verein, mit dem eine Spielgemeinschaft besteht, muss nachgewiesen werden. Diese berechtigt zur Teilnahme an weiteren Sportangeboten des ASC.

4.3. Außerdem werden Förderer des Vereins geführt.

§5. Aufnahme

5.1. Jede rechtsfähige Person kann als Mitglied aufgenommen werden.

5.2. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand nach vorheriger schriftlicher Anmeldung. Der Vorstand ist berechtigt, Tätigkeiten im Zuge der Mitgliederverwaltung an Dritte zu übertragen.

5.3. Wenn das Mitglied sich in einer besonderen Sparte betätigen möchte, ist die hierfür vorgesehene besondere Aufnahmegebühr und ggf. die festgesetzten Umlagen und Sonderbeiträge, nach Maßgabe einer besonderen Ordnung, die die einfache Mehrheit der Mitgliederversammlung festlegt, zu zahlen.

5.4. Die Mitgliedsbeiträge sind im Lastschriftverfahren vierteljährlich in der Mitte eines jeden Quartals zu entrichten.